Dienstag, 21. Dezember 2010

Elektronische Seekarten

Dazu steht im Bundesministeriums-"Leitfaden für Wassersportler" : Freizeitskipper können auch mit nichtamtlichen Papierierseekarten oder Elektronischen Seekarten auf Fahrt ge­hen. Weiter heisst es:
Bitte bedenken Sie immer, dass Seekarten ständig ergänzt und berichtigt werden. Wenn ihre Seekarten – egal ob Sie amtliche, nichtamtliche oder elektronische Karten nutzen – nicht aktuell oder sonst mangelhaft sind und es dadurch zu einem Seeunfall kommt oder ein solcher mit verursacht wird, kann das von der Bundesstelle für Seeunfalluntersu­chung (BSU) oder vom Seeamt als grobe Fahrlässigkeit und Verstoß gegen die Regeln der Guten Seemannschaft gewer­tet werden. Das hat nicht nur Verlust des Bootsführerscheins zur Folge, sondern kann auch versicherungsrechtliche Kon­sequenzen haben.
Ich habe nichts darüber gefunden, dass Papierkarten zusätzlich zu Elektronischen Seekarten an Bord sein müssen.  Es bleibt jedoch die Frage, was im Sinne des Gesetzes "aktuell" bedeutet. Jährlich alle Kartensätze neu kaufen? Meine Adria-Karten erschienen dieses Jahr im Mai, ich musste also Ostern die "alten" 2009er nehmen. Also ich denke, auch hier "mit gesundem Menschenverstand" entscheiden. Gut dass wenigstens die USA ihre kostenlosen Elektronischen Karten vom NOAA Server permanent aktualisieren. Die lassen sich auch prima mit meiner Lieblings-Software OpenCPN laden.

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