Samstag, 11. Februar 2012

Zoll und Mehrwertsteuer in der EU , im Transit und bei Rückkehr in die EU

Ist die Freiheit auf dem Wasser so "grenzenlos" wie es Reinhard May über den Wolken besingt?

Viel Zeit habe ich gebraucht, um den richtigen Weg zu finden, auf dem wir unser Schiff aus Kroatien heraus in sein Bestimmungsland segeln werden. Damit meine ich nicht die Navigation auf dem Weg durch das Mittelmeer, die Karibik nach Kanada, sondern die vielen rechtlichen Besonderheiten in Abbhängigkeit von der Flagge, unter der das Schiff fährt. Ich möchte niemanden langweilen, aber Zoll, Export und Steuer- Bestimmungen können einen an den Rand der Verzweiflung bringen, auch wenn nur von einem Nicht-EU-Land in ein anderes Nicht-EU-Land jedoch durch EU-Gewässer überführt wird (Transit). Aber so einfach ist das natürlich nicht, und man ist gut beraten, sich mal damit zu befassen. Es gibt sonst böses Erwachen z.B. nach 3 Jahren Weltumsegelung beim Wieder-Einlaufen in EU-Gemeinschaftsgebiet, wenn beim Kauf des Schiffes zwar schon einmal MwSt bezahlt wurde,  nach 3 Jahren Weltumsegelung und Rückkehr in EU-Gewässer aber erneut zum 2. Mal MwSt fällig wird!

Was zählt genau zur EU,  auch bezüglich der französischen, englischen, niederländischen Kolonien?.  Es gehört nicht jedes EU-Land automatisch zum Zollgebiet der Gemeinschaft, sondern gilt evtl. trotz EU-Mitgliedschaft verbrauchssteuer-rechtlich (Mwst) als Drittlandsgebiet, also MwSt-befreit. Des weiteren gibt es 
EU-Gebiete, die zollrechtlich nicht zum Zollgebiet der EU Gemeinschaft gehören, sondern als Drittlandsgebiet gelten:
Dänemark:   Färöer-Inseln nördlich von Schottland und Grönland
Frankreich: die französischen Gebietskörperschaften Saint Pierre et Miquelon vor Neufundland und  die Insel Mayotte im Indischen Ozean sowie die überseeischen Gebiete Französisch Polynesien und Neukaledonien, beide im Pazifischen Ozean, sowie die französischen Süd- und Antarktisgebiete
Italien: die Gemeinden Livigno und Campione d'Italia an der Grenze zur Schweiz, Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio sowie Vatikanstadt/Heiliger Stuhl (souveräner Staat)
Niederlande:  die außereuropäischen Hoheitsgebiete der Niederlande in der Karibik Aruba sowie die Niederländischen Antillen, Bonaire,  Curacao, Sint-Maarten, Daba, Sint Eustatius
Spanien: die an der nordafrikanischen Mittelmeerküste gelegenen Gebiete von Ceuta und Melilla
Vereinigtes Königreich:  Gibraltar

Und dann gibt es noch territoriale Besonderheiten bezüglich der Mehrwertsteuer Pflicht:
Nach Abschnitt 1.10 Umsatzsteuer-Anwerndungserlass (UStAE) umfasst das sogenannte Drittlandsgebiet die Gebiete, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören, u.a. Andorra, Gibraltar und der Vatikan. Als Drittlandsgebiet werden auch die Teile der Insel Zypern behandelt, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt.

Bei Warenlieferungen in diese Gebiete sind sowohl die umsatzsteuerlichen als auch die zollrechtlichen Zuordnungen und gegebenenfalls spezielle Nachweispflichten zu beachten.

Wird beispielsweise eine Ware nach Martinique (umsatzsteuerlich Drittlandgebiet von Frankreich) geliefert, ist diese Warenlieferung nach § 6 UStG eine Ausfuhrlieferung und nach § 4 Nr. 1 UStG steuerbefreit. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass der Unternehmer die Beförderung oder Versendung der Lieferung durch Belege (Ausfuhrnachweis) nachweist.

Aus der folgenden Tabelle ergibt sich, dass zum Beispiel die Kanarischen Inseln Drittlandsgebiet sind, nicht der Umsatzsteuer oder MwSt-Pflicht unterliegen, obwohl sie zollrechtlich zum EU Gemeinschaftsgebiet gehören. Wenn also manch ein Segler so lapidar sagt, ab den Kanaren (auf dem Weg in die Karibik) sei alles anders, dann gilt das genau genommen für die MwSt-Pflicht, nicht aber für Einfuhr-Zoll.
Quelle: Handelskammer Hamburg

Ja, ich muss noch dazu schreiben, dass alle Angaben ohne Gewähr sind (wenngleich gründlich recherchiert).  Wundert sich noch jemand, warum so viele Schiffe in der EU unter amerikanischer Flagge fahren?

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